Berufsrückkehr

 

 

Viele Menschen, insbesondere Frauen steigen, um sich für einen bestimmten Zeitraum der Familie zu widmen, aus dem Beruf aus. Ob es nun gilt Kinder zu erziehen, bzw. zu versorgen oder Verwandte zu pflegen für viele ist die Vereinbarkeit beider Bereiche nicht möglich.

 

Verschiedene Gesetze unterstützen heute die Frauen und Männer, die sich für einen solchen Ausstieg entscheiden. So stellen Elternzeit mit Erziehungsgeld eine Erleichterung für Betroffene dar. Informationen zu den Gesetzen finden sie auf den Homepages der jeweiligen Ministerien.

 

Auch für die Pflege zu Hause gelten heute bereits Regelungen durch die Pflegeversicherung, wie z.B. die Teilnahme Pflegender an der gesetzlichen Rentenversicherung und das Pflegegeld.

 

Dennoch ist ein Ausstieg aus dem Beruf nicht unproblematisch: die rasante technische Entwicklung, die schwindende Arbeitsplatzsicherheit des/der PartnerIn, die entstehenden Lücken in der eigenen Altersversorgung und auch der Bruch der beruflichen Karriere durch eine Unterbrechung lassen sich nicht wegdiskutieren.

 

So gibt es eine Vielzahl von Beratungsangeboten für BerufsrückkehrerInnen.

Zum einen die Beratungsstellen Neue Kompetenz Beratungsbüro Frau und Beruf in Altenkirchen oder die Beratungsstelle „Frau und Beruf“ – Gesellschaft für Berufsbildung und Berufstraining GmbH in Bad Neuenahr / Ahrweiler.

 

In den Verbandgemeinden Asbach, Rengsdorf, Puderbach und Linz werden zudem Berufsrückkehrerinnen-Tage von den Gleichstellungsbeauftragten angeboten.

 

Durch die Beauftragte der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Neuwied werden Beratungsangebote sichergestellt. 

 

Und auch der Bund hat ein Aktionsprogramm "Perspektive Wiedereinstieg“ entwickelt.

 

bmfsfj