Trennungs- und Scheidungsberatung

 

 

Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - hat die Jugendhilfe u. a. auch die Aufgabe, Eltern minderjähriger Kinder bei Partnerschaftskonflikten und/oder im Falle der Trennung und Scheidung zu beraten. Ziel ist hierbei die Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes durch die Eltern hinsichtlich der weiteren Wahrnehmung der elterlichen Sorge.

 

Das Kreisjugendamt arbeitet hier mit den Beratungsstellen in Neuwied zusammen und ist an einem Arbeitskreis Trennung und Scheidung beteiligt, an dem Familiengerichte, Anwälte, Beratungsstellen und Jugendämter teilnehmen.

 

Der Arbeitskreis Trennung und Scheidung hat einen Flyer herausgegeben, dem Sie weitere Informationen zu den Beratungsmöglichkeiten entnehmen können.