Betreuung nach dem Betreuungsrecht
Für Personen, die aufgrund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht bzw. nicht mehr selbst wahrnehmen können und aus eigenem Willen andere Personen nicht durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht zu deren Vertretern bestellt haben bzw. bestellen konnten, kann beim zuständigen Amtsgericht die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung beantragt werden. Das Amtsgericht veranlasst dann ein psychiatrisches oder amtsärztliches Gutachten zur Notwendigkeit einer Betreuung und fordert von der Betreuungsbehörde einen Sozialbericht nebst Vorschlag eines geeigneten Betreuers an.
Als Betreuer kommen Familienangehörige, ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer oder die Betreuungsbehörde in Betracht.
Kontaktadressen:
Kreisverwaltung Neuwied
Betreuungsbehörde, Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56564 Neuwied,
Tel. 02631/803 – 344 oder 803 – 459 oder 803 – 458
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Neuwied e. V., Marktstr. 96, 56564 Neuwied,
Tel. 02631/20050
Betreuungsverein des SKFM Sozialdienst katholischer Männer und Frauen e.V., Tannenbergstr 14, 56564 Neuwied, Tel. 02631/20 50
Betreuungsverein Linz, Am Gestade 8, 53545 Linz, Tel.:02644/809460 oder 800071
Weitere Informationen sind erhältlich im psychosozialen Beratungsführer für Stadt Neuwied, Kreis Neuwied und Umgebung.
Stand: 5/2012


