Kindervorsorgeuntersuchungen (U1-U9) und Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) 

 

 

Früherkennungsuntersuchungen für Säuglinge und Kleinkinder sind seit 1971 Pflichtleistungen der Krankenkassen. Durch die Kindervorsorgeuntersuchungen sollen angeborene Anomalien und Erkrankungen, die die normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes gefährden, frühzeitig erkannt werden.

 

Die Vorsorgeuntersuchungen werden im gelben Kinderuntersuchungsheft „Gelbes Heft“ vom Kinder- und Jugendarzt/ärztin oder Hausarzt/ärztin dokumentiert.

 

Die Teilnahme aller Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen ist erklärtes Ziel des neuen rheinland-pfälzischen Kinderschutzgesetzes.

 

Stand: 5/2012

 
 

 

Die einzelnen Untersuchungen:

 
U1 Unmittelbar nach der Geburt Kontrolle der Vitalfunktionen
U2 3. – 10. Lebenstag Überprüfung der Organfunktion, Ausschluss von Stoffwechselkrankheiten, Ultraschall der Hüftgelenke und Hörtest
U3 4. – 6. Lebenswoche Kontrolle der zeitgerechten körperlichen Entwicklung des Kindes, Einleitung zeitgerechter Impfungen
U4 3. – 4. Lebensmonat Kontrolle der zeitgerechten körperlichen Entwicklung des Kindes, Einleitung zeitgerechter Impfungen
U5 6. – 7. Lebensmonat Kontrolle der zeitgerechten körperlichen Entwicklung des Kindes, Einleitung zeitgerechter Impfungen
U6 10. – 12. Lebensmonat Kontrolle der zeitgerechten körperlichen Entwicklung des Kindes, Einleitung zeitgerechter Impfungen
U7 21. – 24. Lebensmonat Kontrolle der zeitgerechten körperlichen Entwicklung des Kindes, Einleitung zeitgerechter Impfungen

U7a

3 Jahre Erkennen von Allergien, Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht und Sprachentwicklungsstörungen, Zahn- Mund- und Kieferanomalien
U8 3,5 – 4 Jahre Untersuchung der Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit des Kindes, der Sprachentwicklung und des Zahnstatus
U9 5 Jahre Prüfung der Grob- und Feinmotorik, des Sprachverständnisses sowie des Hör- und Sehvermögens
J1 12 – 14 Jahre Prüfung auf Haltungsanomalien und Schilddrüsenvergrößerung, Kontrolle des Blutdruckes und des Impfstatus

 
 
 
 

Weitere Vorsorgeuntersuchungen, die nicht Kassenleistung sind:

 
U10 7. – 8. Lebensjahr Erkennen umschriebener Entwicklungsstörungen, Störungen der motorischen Entwicklung und des Verhaltens
U11 9. – 10. Lebensjahr Erkennung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn- und Kieferanomalien, gesundheitsschädlichem Medienverhalten
J2 16. – 18. Lebensjahr Erkennung von Haltungsstörungen, Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Kropfbildung, Diabeteserkrankung, Sozialisations- und Verhaltensstörungen