Kurberatung
Kuren können durchgeführt werden bei Gefährdung der Gesundheit oder wenn bereits gesundheitliche Störungen eingetreten sind.
Folgende Kurarten sind zu unterscheiden:
Ambulante Vorsorgekur
Ambulante Vorsorgekuren werden bei leichteren gesundheitlichen Störungen verordnet. Sie dürfen nur in anerkannten Heilbädern angewandt werden, in denen Vertragskurärzte tätig sind.
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation
Die stationäre Rehabilitation ist die klassische Form der Kur. Dabei werden die Patienten ganztägig in einer Kurklinik behandelt. Der stationäre Aufenthalt dient der Heilung oder Besserung schwerer Gesundheitsstörungen. Kostenträger sind Rentenversicherer, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
Ambulante Rehabilitation
Rehabilitationsleistungen können auch ambulant erbracht werden, so dass die Patienten in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.
Anschlussheilbehandlung
Die AHB findet direkt oder kurz nach einem Krankenhausaufenthalt statt und kann nur bei Krankheiten durchgeführt werden, die in der AHB-Indikatorenliste enthalten sind.
Müttergenesung
Eine Müttergenesungskur können Frauen beantragen, die Kinder erziehen oder erzogen haben. Die Finanzierung erfolgt über die Krankenkassen. In dem Fall, dass ein Kind/Kinder die Mutter begleiten, werden Kinderbetreuungsprogramme angeboten. www.muettergenesungswerk.de
Kinderkuren
Kinderkuren helfen bei gesundheitlichen, psychischen und Entwicklungsproblemen. Die Kinder werden medizinisch betreut und lernen Alltagsbewältigung. Bei begründeten Fällen werden auch die Kosten für eine Begleitperson übernommen. Auskünfte erteilen die Krankenkassen und die Rentenversicherung. www.arbeitsgemeinschaft-kinderrehabilitation.de
Kurberatungsstellen:
Diakonisches Werk, Rheinstr. 69, 56564 Neuwied, Tel. 02631/39 22 – 0
Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e. V. Geschäftsstelle Neuwied,
Heddesdorfer Str. 5, 56564 Neuwied, Tel. 02631/98 75 – 0
AWO Kreisverband Mayen-Koblenz, Berliner Str. 2 a, 56575 Weißenthurm,
Tel. 02637/50 49
Stand: 5/2012



