Schwangerschaft und Geburt

 

 

Alle werdenden Mütter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder mitversichert sind, haben Anspruch auf

 

- ärztliche Betreuung

 

Sie umfasst Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft, regelmäßige Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, Beratung, Betreuung während der Entbindung und die Nachsorge.

 

- Hebammenhilfe

 

Sie umfasst Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, umfassende Beratung, Betreuung vor und während der Entbindung, Nachsorge der Mutter und des Neugeborenen bis 8 Wochen nach der Geburt.

 

- Versorgung mit Arznei, Verband- und Heilmitteln

- stationäre Entbindung

- bei Bedarf häusliche Pflege und Haushaltshilfe.

 

Die gesetzlich vorgesehene Praxisgebühr muss für die Schwangerenvorsorge nicht entrichtet werden.

 

Lokale Frauenärzte/innen und Hebammen sind zu finden unter:

www.gelbeseiten.de

www.netmoms.de

 

 

Stand: 5/2012