Schwangerschaft und Geburt
Alle werdenden Mütter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder mitversichert sind, haben Anspruch auf
- ärztliche Betreuung
Sie umfasst Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft, regelmäßige Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, Beratung, Betreuung während der Entbindung und die Nachsorge.
- Hebammenhilfe
Sie umfasst Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, umfassende Beratung, Betreuung vor und während der Entbindung, Nachsorge der Mutter und des Neugeborenen bis 8 Wochen nach der Geburt.
- Versorgung mit Arznei, Verband- und Heilmitteln
- stationäre Entbindung
- bei Bedarf häusliche Pflege und Haushaltshilfe.
Die gesetzlich vorgesehene Praxisgebühr muss für die Schwangerenvorsorge nicht entrichtet werden.
Lokale Frauenärzte/innen und Hebammen sind zu finden unter:
Stand: 5/2012



