Kindertagespflege

 

 

Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) hat das Jugendamt die Aufgabe, geeignete Tagespflegepersonen zu vermitteln. Als geeignet werden Tagespflegepersonen nur dann anerkannt, wenn sie zumindest an einer Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen teilgenommen haben und/oder eine einschlägige Berufsausbildung vorweisen können.

 

Zu den Leistungen des Jugendamtes gehören ferner auch die Beratung von Tagespflegepersonen und Eltern, im Einzelfall die Übernahme der Kosten für die Betreuung eines Kindes in Tagespflege sowie die Prüfung der Eignung von Tagespflegepersonen.

 

Sämtliche Tagespflegepersonen benötigen unter bestimmten Voraussetzungen eine sog. Pflegeerlaubnis des Jugendamtes, unabhängig davon, ob die Tagespflege privat finanziert wird oder nicht.

 

Ebenfalls sind Vorgaben der Unfallkasse und auch Fragen des Haftpflichtversicherungsschutzes von besonderer Bedeutung.

 

Das Kreisjugendamt Neuwied hat (ohne rechtliche Gewähr) ein Merkblatt zu Fragen um die Kindertagespflege herausgegeben, das Sie hier herunterladen können.

 

Bei allgemeinen Fragen zur Tagespflege, z. B. Vermittlung von Tagespflege, zur Erteilung der Pflegerlaubnis und Qualifizierung, können Sie sich an den Fachdienst für Kindertagespflege der Kreisverwaltung Neuwied, Frau Annette Kost, Telefon 02631 /803-334, Email: annette.kost@kreis-neuwied.de, wenden.

 

Bei Fragen zur Höhe der Übernahme der Kosten bzw. einer Kostenbeteiligung wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Fachkräfte unserer Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

 

Kindertagespflege kann auch in Ergänzung der Betreuung in einer Kindertagesstätte erfolgen.