BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG – Ziel des Berufsausbildungsförderungsgesetz ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung bzw. ein Studium zu absolvieren.
Das BAföG fördert schulische Aus- oder Weiterbildungen (z.B. Berufsfachschulen, Fach- und Oberschulen, Kollegs, Fachhochschulen und Universitäten.
Die Ausbildungsförderung ist eine Sozialleistung im Sinne des Sozialgesetzbuches, für deren Bewilligung bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen.
So ist u.a. auch:
- das Vermögen des Auszubildenden im Zeitpunkt der Antragstellung,
- das Einkommen des Auszubildenden während der Ausbildung,
- das Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern
zu berücksichtigen und anzurechnen.
In der Regel ist zuständig für
- Studierende: das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes der Hochschule/Fachhochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist,
- Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien: das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
- alle anderen Schülerinnen und Schüler: das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung, in dessen Bezirk die Eltern des Antragstellers wohnen.
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wir, wenn spätestens in diesem Monat ein schriftlicher Antrag gestellt wurde. Wer den Antrag später stellt, erhält Ausbildungsförderung erst von Beginn des Monats an, in dem der Antrag schriftlich gestellt wurde.
Zuständige Mitarbeiter:
Buchstaben A - F
Baugut-Seyfried, Carina
Zimmer-Nr.: 128
Tel.: 02631/803-648
Fax: 02631/803-93 648
carina.baugutseyfried@kreis-neuwied.de
Buchstaben G - MJ
Schilling, Doris
Zimmer-Nr.: 128
Tel.: 02631/803-347
Fax: 02631/803-93 347
doris.schilling@kreis-neuwied.de
Buchstaben MK - Z
Baldus, Daniel
Zimmer-Nr.: 127
Tel.: 02631/803-649
Fax: 02631/803-93 649
Antragsunterlagen liegen beim Amt für Ausbildungsförderung, beim Bürgerbüro, den Verbandsgemeinden sowie den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Neuwied zur Abholung bereit.
Weitere Infos erhalten Sie unter www.bafoeg.bmbf.de. Hier können die amtlichen Formblätter heruntergeladen werden.



