Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder

 

Ab dem 1. April 2011 können bedürftige Familien für ihre Kinder Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen für die Förderung Ihrer Kinder zu bekommen. Leistungsberechtigt sind nur Kinder mit eigenem Leistungsanspruch.


 

In welcher Form und in welchem Umfang Ihre Kinder Leistungen erhalten können, ist von Förderung zu Förderung unterschiedlich. Die Leistungen – bis auf die Zuschüsse zum persönlichen Schulbedarf – rechnet die Kreisverwaltung Neuwied direkt mit den Anbietern ab. Folgende Förderungen können Sie beantragen:

 

Ausflüge und Fahrten von Kindertageseinrichtungen und Schulen
Für Kinder in Kitas und für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren werden die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Fahrten übernommen. Der Beitrag hierfür wird direkt an die Kindertageseinrichtung, die Schule oder die Lehrkraft überwiesen. Taschengeld ist davon ausgenommen.
Was Sie dafür tun müssen: Vor dem Ausflug einen Antrag mit einem Nachweis für die entstehenden Kosten beim Sozialamt der Kreisverwaltung Neuwied oder für Bürger aus der Stadt Neuwied bei der Stadtverwaltung Neuwied stellen.

 

Persönlicher Schulbedarf
Für Schulkinder wird ab dem 1. August 2011 ein pauschaler Zuschuss für notwendige Unterrichtsmaterialien gezahlt – wie Taschenrechner, Schulranzen, Zirkel oder Stifte. Dafür erhalten Sie jeweils zum Schuljahresbeginn 70 Euro und zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 30 Euro.
Was Sie dafür tun müssen:. Die Leistung wird für SGB II - und SGB XII–Leistungsberechtigte vom Jobcenter Neuwied bzw. Sozialamt automatisch überwiesen. Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsberechtigte müssen bei der Kreisverwaltung Neuwied bzw. Stadtverwaltung Neuwied einen Antrag stellen

 

Schülerbeförderung
Es gelten die Bestimmungen über die Schülerbeförderung des Landkreises Neuwied.

Leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler können zu den Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule einen Zuschuss erhalten, wenn:

  • niemand anderes die Fahrtkosten übernimmt (Land, Kommune, Wohlfahrtsverbände, Angehörige)
  • es dem Schüler nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu übernehmen

Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag mit Nachweis über die tatsächlichen Fahrtkosten zur Schule stellen – zum Beispiel mit einem entsprechenden Bescheid über den Eigenanteil der Schülerbeförderung des Kreises Neuwied bei der Kreisverwaltung Neuwied bzw. Stadtverwaltung Neuwied.

 

Lernförderung
Zur Beantragung des außerschulischen Nachhilfeunterrichtes müssen mindestens folgende Sachverhalte erfüllt sein:

  • Das Erreichen der wesentlichen Lernziele (Im Regelfall die Versetzung) ist gefährdet
  • Im Falle der Erteilung von Nachhilfeunterricht besteht eine positive Versetzungsprognose
  • Die Leistungsschwäche ist nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen
  • Geeignete kostenfreie schulische Angebote stehen nicht zur Verfügung

Ein beabsichtigter Schulartwechsel berechtigt nicht zur Finanzierung einer Lernförderung.

Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag mit der Bestätigung der Schule für eine Lernförderung bei der Kreisverwaltung Neuwied bzw. Stadtverwaltung Neuwied stellen. Für die Bestätigung gibt es ein eigenes Formular.

 

Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Bietet die Kita, der Hort, die Kindertagespflegestelle, die Tagespflege oder Schule Ihres Kindes ein gemeinsames Mittagessen an, brauchen Sie künftig nur einen Euro pro Essen zu bezahlen. Die restlichen Kosten werden übernommen. Das gilt jedoch nicht für Verpflegung, die vom Schulkiosk oder ähnlichen Stellen verkauft wird – wie zum Beispiel ein belegtes Brötchen.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag bei der Kreisverwaltung Neuwied bzw. der Stadtverwaltung Neuwied stellen. Anträge werden über die Schulen und Kitas ausgeteilt.

 

Beiträge für Kurse, Vereine und Freizeiten
Ob Fußball, Flötenunterricht oder Feriencamp: Bis zu 10 Euro monatlich (maximal 120 € pro Jahr)kann Ihr Kind für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für Musikkurse oder für Freizeiten erhalten. Diese Förderung gilt nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag bei der Kreisverwaltung Neuwied bzw. der Stadtverwaltung Neuwied stellen, den dann ausgestellten Berechtigungsschein geben Sie bitte dem jeweiligen Verein/Institution, die eine Abrechnung direkt mit dem Kreis vornimmt.
 

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Hotline (Tel.: 02631/803-635) oder per Email (bildungspaket@kreis-neuwied.de). Bitte haben Sie bereits jetzt Verständnis, dass aufgrund der hohen Anzahl an zu erwartenden Anrufen, die Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann.

 

Ausführliche Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Antragsformulare zum Download finden Sie unten.

 

Nutzen Sie die Chance! Fördern Sie Ihre Kinder.

 

 

ANTRAGSFORMULARE

 

Für Hilfeempfänger:

        -       Antrag für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

      -       Antrag auf Lernhilfe aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
      -       Antrag auf mehrtägige Klassenfahrten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

-    Allgemeine Hinweise 

 

Für Leistungserbringer 
      
-       Allgemeine Informationen (Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) 

      -       weitere Informationen folgen

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei

 

Kreisverwaltung Neuwied

Sozialabteilung

Wilhelm-Leuschner-Straße 9

56564 Neuwied

Telefon: 02631 – 803-635

Email: bildungspaket@kreis-neuwied.de