Eingliederungshilfe

 

 

Eingliederungshilfe umfasst alle Maßnahmen der medizinischen, schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Aufgabe ist es eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

 

Zu den Aufgaben der Eingliederungshilfe des Trägers der Sozialhilfe gehören insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen.

 

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird auf formellen Antrag gewährt, der bei der Kreisverwaltung Neuwied gestellt wird.

Über den Antrag wird auf der Grundlage eines Begutachtungsverfahrens sowie eines in Rheinland-Pfalz einheitlichen Verfahrens der individuellen Teilhabeplanung (Hilfeplanung) entschieden. Im Rahmen der individuellen Teilhabeplanung wird in Zusammenarbeit mit dem behinderten Menschen der jeweilige individuelle Bedarf festgestellt.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden auf Antrag auch als Teil eines trägerübergreifenden Budgets gewährt.

Es werden folgende Hilfearten unterschieden:

 

  • stationäre Hilfen: Heimunterbringung, Kurzzeitpflege bei vorübergehender Abwesenheit der Pflegeperson
  • teilstationäre Hilfen: Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten, Tagesstätte für psychisch kranke Menschen, Förderkindergärten
  • ambulante Hilfen: Hilfsmittel, Frühförderung, Behindertenfahrdienst, ambulant betreutes Wohnen
  • Persönliches Budget: durch gezielte Förderung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit soll jeder behinderte Mensch in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt und außerhalb von Heimen leben zu können. Das Persönliche Budget bietet einen finanziellen Rahmen, mit dem der individuelle Hilfebedarf durch selbstgewählte Leistungen und Hilfen gedeckt werden kann.

 

Allgemeine Auskünfte sowie u. a. stationäre Hilfen, persönliches Budget:

Frau Liedecke

02631/ 803 352

Frau Maier

02631/ 803 428

Frau Uslu

02631/ 803 620

Frau Wolf

02631/ 803 458

Frau Söntgerath

02631/ 803 446

Betreutes Wohnen:

Herr Trambale

02631/ 803 498

 

Frühförderung:

Frau Emmerich

Frau Teipel (nur HTZ)

02631/ 803 311

02631/ 803 659

 

Förderkindergärten:

Frau Hillesheim

02631/ 803 495

 

Behindertenfahrdienst:

Frau Teipel

02631/ 803 659

 

Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten, Tagesstätte für psychisch kranke Menschen

Frau Wilbert

02631/ 803 461