Elterngeld

 

 

Elterngeld erhalten grds. alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden.

 

Für vor dem 01.01.2007 geborene Kinder wird weiterhin das Erziehungsgeld gezahlt.

 

 

Anspruchsvoraussetzungen:

Es gibt keine Einkommensgrenze für das Elterngeld, so dass grds. alle Eltern in den Genuss der Zahlung kommen können.

Allerdings muss der/die Inanspruchnehmende:

þ ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

þ mit seinem/ihrem Kind in einem Haushalt leben

þ dieses Kind selbst betreuen und erziehen und

þ keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (nicht mehr als 30 Wochenstunden) ausüben

 

Der Anspruch auf Elterngeld bleibt unberührt, wenn die Betreuung und Erziehung des Kindes aus einem wichtigen Grund nicht sofort aufgenommen werden kann oder wenn sie unterbrochen werden muss.

 

Höhe des Elterngeldes:

Grundsätzlich werden 65 % des bisherigen Monatseinkommens (Durchschnittseinkommen in den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz/ der Elternzeit) gezahlt. Die Mindesthöhe des Elterngeldes beträgt 300,-€ (z.B. für Studenten, Hausfrauen, ALGII-Empfänger). Maximal werden 1800,-€ gezahlt.

Darüber hinaus gibt es

-    bei Mehrlingsgeburten 300,-€ je Mehrling extra

-    bei zwei unter Dreijährigen oder drei unter Sechsjährigen (das Neugeborene mitgezählt) einen Geschwisterbonus. Dieser beträgt grds. 10 %, mindestens aber 75,-€.

 

Bezugszeitraum für das Elterngeld:

Elterngeld wird grundsätzlich bis zum 12. Lebensmonat gewährt.

Besonderheiten:

-    der Anspruch wird um 2 Monate verlängert, wenn auch der zweite Elternteil zumindest für diese beiden Monate Elternzeit in Anspruch nimmt.

-    Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen die beiden zusätzlichen Monate für sich beanspruchen

-    Auf Wunsch kann das Elterngeld in 24 Monatsbeträgen zur Hälfte gewährt werden.

 

Antragserfordernis:

Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Es wird ab Antragseingang rückwirkend für längstens 3 Lebensmonate gewährt.

Erforderliche Unterlagen:

·         Geburtsbescheinigung

·         Nachweis zum Einkommen vor der Geburt vorzulegen.

Andere Unterlagen können aufgrund der individuellen Situation zusätzlich angefordert werden.

 

Bitte beachten Sie:

Das Elterngeld wird nicht versteuert. Es wird aber bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes (Steuererklärung) als Einkommen mit berücksichtigt.