Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte enthält die Besteuerungsmerkmale, die der Arbeitgeber für die Ermittlung der abzuführenden Lohnsteuer braucht.
Gesetzliche Grundlage: Einkommenssteuergesetz
Die Lohnsteuerkarte wird von der Gemeinde für jedes Kalenderjahr unentgeltlich ausgestellt und an den Arbeitnehmer übermittelt.
Vorlagepflicht des Arbeitnehmers:
Der einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte
ý beim Eintritt in das Arbeitsverhältnis
ý bei laufendem Arbeitsverhältnis jeweils vor Beginn des Kalenderjahres
vorzulegen.
Verbleib der Lohnsteuerkarte:
Die Lohnsteuerkarte verbleibt während des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber. Sie wird dem Arbeitnehmer zur Vorlage beim Finanzamt oder der Gemeinde überlassen.
In manchen Betrieben wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt erhält der Arbeitnehmer, bzw. die Arbeitnehmerin seine / ihre Lohnsteuerkarte grds. nicht mehr zurück. Stattdessen erhält er / sie zu Beginn jedes Jahres einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.



