Lohnsteuerklassen

 

Für die Durchführung des Lohnsteuerabzuges werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingeteilt. Diese wird von der Gemeinde auf die Steuerkarte eingetragen.

 

Die Steuerklassen in der Übersicht:

 

Steuerklasse

Einordnungsmerkmale

I

* ledig

* verheiratet, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend u. nicht der

   Steuerklasse III oder IV zugeordnet

II

* Arbeitnehmer, die normalerweise der Steuerkl. I angehören, denen aber ein

   Freibetrag für Alleinerziehende (§ 24 EStG) zusteht

III

* verheiratet, beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig und nicht dauernd

   getrennt lebend und ein Ehegatte bezieht keinen Arbeitslohn oder ist der

   Steuerklasse V eingeordnet

* verwitwet, beide Ehegatten waren unbeschränkt steuerpflichtig und nicht

   dauernd getrennt lebend

    Die Steuerklasse III gilt nur für das Sterbejahr und das folgende Jahr

* Personen, die im Kalenderjahr geschieden wurden, wenn beide Ehegatten

   unbeschränkt steuerpflichtig und nicht dauernd getrennt lebend waren und

   der andere Ehegatte wieder verheiratet ist

IV

* verheiratet, nicht dauernd getrennt lebend, wenn kein Ehegatte in Steuer-

   klasse III eingeordnet ist

V

* verheiratet, anderer Ehegatte in Steuerklasse III

VI

* Arbeitnehmer, die bei verschied. Arbeitgeber gleichzeitig zwei oder mehrere

   Arbeitsverhältnisse haben

 

Steuerklasse

I

II

III

IV

V

VI

Grundfreibetrag

7.834 €

7.834 €

15.668 €

7.834 €

 

 

Freibetrag f.

Alleinerzieh.

 

1.308 €

 

 

 

 

Arbeitnehmer

Pauschbetrag

920 €

920 €

920 €

920 €

920 €

 

Sonderausgaben-

pauschbetrag

36 €

36 €

72 €

36 €

 

 

Gesamt

8.790 €

10.098 €

16.660 €

8.790 €

920 €

 

Stand: Juni 2009

 

Treten im Laufe des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerkarte gilt, Voraussetzungen ein, die eine günstigere Lohnsteuerklasse begründen, so kann die Änderung bis zum 30. November bei der Gemeinde beantragt werden. 

 

 

 

Hinweis zu Lohnsteuerklassen

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Aufklärung über die zweckmäßige Wahl der Steuerklasse durch Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 eine neues „Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten“ erstellt. Diese pdf-Datei ist unter www.fin-rlp.de unter „Service/Broschüren und Infomaterial“ sowie unter „Steuerfachlich Themen/Einkommensteuer“ abrufbar.