Lohnsteuerklassen
Für die Durchführung des Lohnsteuerabzuges werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingeteilt. Diese wird von der Gemeinde auf die Steuerkarte eingetragen.
Die Steuerklassen in der Übersicht:
| Steuerklasse | Einordnungsmerkmale |
| I | * ledig * verheiratet, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend u. nicht der Steuerklasse III oder IV zugeordnet |
| II | * Arbeitnehmer, die normalerweise der Steuerkl. I angehören, denen aber ein Freibetrag für Alleinerziehende (§ 24 EStG) zusteht |
| III | * verheiratet, beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig und nicht dauernd getrennt lebend und ein Ehegatte bezieht keinen Arbeitslohn oder ist der Steuerklasse V eingeordnet * verwitwet, beide Ehegatten waren unbeschränkt steuerpflichtig und nicht dauernd getrennt lebend * Personen, die im Kalenderjahr geschieden wurden, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig und nicht dauernd getrennt lebend waren und der andere Ehegatte wieder verheiratet ist |
| IV | * verheiratet, nicht dauernd getrennt lebend, wenn kein Ehegatte in Steuer- klasse III eingeordnet ist |
| V | * verheiratet, anderer Ehegatte in Steuerklasse III |
| VI | * Arbeitnehmer, die bei verschied. Arbeitgeber gleichzeitig zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse haben |
| Steuerklasse | I | II | III | IV | V | VI |
| Grundfreibetrag | 7.834 € | 7.834 € | 15.668 € | 7.834 € | | |
| Freibetrag f. Alleinerzieh. | | 1.308 € | | | | |
| Arbeitnehmer Pauschbetrag | 920 € | 920 € | 920 € | 920 € | 920 € | |
| Sonderausgaben- pauschbetrag | 36 € | 36 € | 72 € | 36 € | | |
Gesamt | 8.790 € | 10.098 € | 16.660 € | 8.790 € | 920 € | |
Stand: Juni 2009
Treten im Laufe des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerkarte gilt, Voraussetzungen ein, die eine günstigere Lohnsteuerklasse begründen, so kann die Änderung bis zum 30. November bei der Gemeinde beantragt werden.
Hinweis zu Lohnsteuerklassen
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Aufklärung über die zweckmäßige Wahl der Steuerklasse durch Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 eine neues „Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten“ erstellt. Diese pdf-Datei ist unter www.fin-rlp.de unter „Service/Broschüren und Infomaterial“ sowie unter „Steuerfachlich Themen/Einkommensteuer“ abrufbar.



