Meister-BAföG (AFBG – Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
AFBG – das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz unterstützt finanziell die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
Der Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (d.h. dass sie noch keinen Abschluss oberhalb des Niveaus einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses erworben haben).
Zu unterscheiden ist zwischen Unterhalts- und Maßnahmebeitrag. Der Unterhaltsbeitrag wird bei der Teilnahme an Vollzeitmaßnahmen für den Lebensunterhalt bewilligt und ist abhängig vom:
- Vermögen des Teilnehmers im Zeitpunkt der Antragstellung,
- Einkommen des Teilnehmers im Bewilligungszeitraum und vom
- Einkommen des Ehegatten / der Ehegattin.
Der Maßnahmebeitrag ist einkommens- und vermögensunabhängig und wird in Höhe der tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt.
Zuständig ist in Rheinland-Pfalz das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- / Kreisverwaltung, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Zuständige Mitarbeiter:
Buchstaben A – F
Baugut-Seyfried, Carina
Zimmer-Nr.: 128
Tel.: 02631/803-648
Fax: 02631/803-93 648
carina.baugutseyfried@kreis-neuwied.de
Buchstaben G – N
Schilling, Doris
Zimmer-Nr.: 128
Tel.: 02631/803-347
Fax: 02631/803-93 347
doris.schilling@kreis-neuwied.de
Buchstaben O- Z
Baldus, Daniel
Zimmer-Nr.: 32
Tel.: 02631/803-649
Fax: 02631/803-93 649
Antragsunterlagen liegen beim Amt für Ausbildungsförderung und beim Bürgerbüro zur Abholung bereit.
Weitere Infos erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.info. Hier können die amtlichen Formblätter heruntergeladen werden.



