Unterhaltssicherung (bei gesetzlicher Dienstpflicht)

 

 

Die zur Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht (Grundwehrdienst und Zivildienst) Einberufenen können zur Sicherung des eigenen Lebensbedarfs oder des Lebensbedarfs von Familienangehörigen Leistungen erhalten.

 

In Betracht kommen

 

·       Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Ehefrau, Lebenspartner oder Kinder

·         Mietbeihilfe für alleinstehende Dienstpflichtige

·        Erstattung der Beiträge zu Schadenversicherungen (ohne Kfz-Versicherungen)

·         Beitragserstattung für private Kranken (Zusatz-)versicherung

·         Erstattung der Aufwendungen für selbstgenutztes Wohneigentum

·         Leistungen für Selbständige zur Sicherung der selbst. Erwerbsgrundlage

 

Unterhaltssicherung wird nur auf Antrag gewährt.

 

Das Antragsrecht erlischt drei Monate nach Beendigung des geleisteten Dienstes.

  

Auskünfte:

Die zentrale Zuständigkeit für das nördliche Rheinland-Pfalz liegt bei der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz, Tel. 0261-108-0.