Unterhaltssicherung (bei gesetzlicher Dienstpflicht)
Die zur Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht (Grundwehrdienst und Zivildienst) Einberufenen können zur Sicherung des eigenen Lebensbedarfs oder des Lebensbedarfs von Familienangehörigen Leistungen erhalten.
In Betracht kommen
· Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Ehefrau, Lebenspartner oder Kinder
· Mietbeihilfe für alleinstehende Dienstpflichtige
· Erstattung der Beiträge zu Schadenversicherungen (ohne Kfz-Versicherungen)
· Beitragserstattung für private Kranken (Zusatz-)versicherung
· Erstattung der Aufwendungen für selbstgenutztes Wohneigentum
· Leistungen für Selbständige zur Sicherung der selbst. Erwerbsgrundlage
Unterhaltssicherung wird nur auf Antrag gewährt.
Das Antragsrecht erlischt drei Monate nach Beendigung des geleisteten Dienstes.
Auskünfte:
Die zentrale Zuständigkeit für das nördliche Rheinland-Pfalz liegt bei der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz, Tel. 0261-108-0.


