Wohnungsbauförderung

 

 

Das Land Rheinland-Pfalz fördert den Neubau, Erwerb, Anbau, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum durch zinsverbilligte Darlehen der sozialen Wohnraumförderung. Kleinere Modernisierungsmaßnahmen zwischen 2.000 bis 10.000 EUR können durch Zuschüsse gefördert werden.

 

Die Förderung ist abhängig von der Einhaltung von Einkommensgrenzen. Die Einkommensgrenze bemisst sich nach der Zahl haushaltsangehöriger Personen. Für Ehepaare bis zum 5. Jahr nach dem Jahr der Eheschließung und Haushalte mit Schwerbehinderten (GdB 100 bzw. GdB mit Pflegestufe) gibt es Freibeträge und veränderte Fördersummen.

 

Mietwohnungen können bei Wohnungsbedarf unter Einhaltung von Mietobergrenzen ebenfalls gefördert werden.

 

Da sich die Förderbestimmungen zum Teil von Jahr zu Jahr verändern finden Sie die aktuellen Informationen unter folgenden Internetadressen: Finanzministerium RLP dort: Service/Broschüren, Vordrucke und Investions- und Strukturbank RLP.

 

Kreisverwaltung Neuwied

Wilhelm-Leuschner-Str. 9

56562 Neuwied

Tel.:02631/803-341

Fax: 02631/80393-341