Schulbuchausleihe
Seit dem Schuljahr 2011/2012 können alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen die benötigten Schulbücher zu Beginn des Schuljahres ausleihen. Die Schulbuchausleihe erfolgt in der Regel gegen eine Gebühr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schulbuchausleihe auch kostenfrei erfolgen (Lernmittelfreiheit).
Kostenlose Schulbuchausleihe/Lernmittelfreiheit:
Die Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils im Februar in der Schule einen Antrag auf Lernmittelfreiheit und ein entsprechendes Merkblatt. Die Anträge sind bis zum 15.03. ausgefüllt mit den entsprechenden Einkommensbelegen bei den Schulträgern (für die weiterführenden Schulen in der Regel die Kreisverwaltung, für die Grundschulen die Stadtverwaltung Neuwied bzw. die entsprechende Verbandsgemeindeverwaltung) einzureichen. Verspätete Anträge können nur entgegengenommen werden, wenn es einen triftigen Grund für die verspätete Antragstellung (Umzug aus anderem Bundesland etc.) gibt.
Grundlage für die Entscheidung über die Anträge auf kostenfreie Schulbuchausleihe ist die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit. Danach kommt eine unentgeltliche Ausleihe der Schulbücher in Frage, wenn das elterliche Jahreseinkommen unter 26.500,-- € liegt. Bei Alleinerziehenden gilt die Einkommensgrenze von 22.750,-- €. Hinzu kommen 3.750,-- € für jedes weitere Kind.
Wenn der Antrag auf kostenlose Schulbuchausleihe bewilligt wurde, müssen die Eltern nichts mehr veranlassen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten automatisch die notwendigen Schulbücher. Die unentgeltliche Schulbuchausleihe umfasst auch die Arbeitshefte und länger zu nutzende Bücher, z.B. den Atlas.
Schulbuchausleihe gegen Gebühr:
Die gebührenpflichtige Ausleihe ist allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig vom Einkommen der Eltern möglich. Für einjährig genutzte Bücher beträgt die jährliche Gebühr ein Drittel des Neupreises, für zwei- bis dreijährig genutzte Bücher ein Sechstel. Arbeitshefte oder Bücher, die länger als drei Jahre genutzt werden können nicht ausgeliehen werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einige Wochen vor Schuljahresende durch die Schule einen Zugangscode für das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz und eine genaue Information über die Anmeldung zur Schulbuchausleihe. Eltern, die nicht über einen Internetzugang verfügen erhalten bei der Anmeldung Hilfe im Bürgerbüro der Kreisverwaltung oder in der Schule. Nach Ablauf der im Elternbrief angegebenen Frist ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Alle ausgeliehenen Schulbücher, egal ob gegen Gebühr oder kostenfrei, werden zum Ende der Sommerferien oder in den ersten Tagen des neuen Schuljahres an die Eltern oder die Schüler/innen ausgegeben. Bitte beachten Sie hierzu die Termine, die Ihnen über die Schulen mitgeteilt werden.
Ob entgeltliche oder unentgeltliche Schulbuchausleihe, die Bücher müssen am Ende des Schuljahres ohne Eselsohren, Flecken und Notizen zurückgegeben werden, sonst droht der Schadensersatz. Über die Rückgabetermine werden Sie ebenfalls über die Schule Ihres Kindes informiert.
Grundsätzliche Informationen sind unter www.lmf-online.rlp.de erhältlich. Bei konkreten Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Schulverwaltung unter der Service-Nr. 02631/803120 zur Verfügung.



