Schulen

 

 

Während die Lehrer und Lehrerinnen an den Schulen Landesbedienstete sind, ist der Landkreis, bzw. die Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde für den laufenden Unterhalt und die Bewirtschaftung der Schulgebäude zuständig. Dies umfasst u.a. auch die Lehr- und Unterrichtsmittel, die Einrichtungsgegenstände, sowie die Verpflegung der Schüler und Schülerinnen an Ganztagsschulen und die Abwicklung der Schulbuchausleihe und der Fahrtkosten. Lehrmittelfreiheit oder die Übernahme der Fahrtkosten sind somit bei dem jeweiligen Träger der Schule zu beantragen.

 

Die Homepage bildet den aktuellen Stand zum Schuljahr 2011/2012 ab, der sich jedoch relativ schnell verändern kann. Es wird daher empfohlen, die Tagespresse zu verfolgen und die angebotenen Informationsabende an den Schulen zu besuchen, damit die passende Schule für Ihr Kind gefunden werden kann. Gute Informationen bieten auch die Homepages der Schulen selbst.