Ausländische Haushaltshilfen: Betreuung ja – Pflege nein!
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Hilfebedarf. Mit der Reform der Pflegeversicherung zum 01.07.2008, dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, wurden die Leistungen schrittweise erhöht – z.B. im Bereich der professionellen Pflegehilfe, beim Pflegegeld und auch für pflegebedürftige Menschen, die an Demenz erkrankt sind.
Aus den Leistungen der Pflegeversicherung allein kann eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ allerdings nicht finanziert werden. Es bedarf also auch einer „Selbstbeteiligung“. Die Suche nach Möglichkeiten, die der familiären Situation gerecht wird und den Wunsch des Pflegebedürftigen respektiert, in der eigenen Wohnung verbleiben zu können, veranlasst Familien auch über die Beschäftigung von sog. „Billigkräften“ aus Osteuropa nachzudenken.
Dabei ist zu beachten:
Ausländische Haushaltshilfen, vielfach Frauen aus Polen, Bulgarien, Rumänien und anderen osteuropäischen Ländern, können legal als Haushaltshilfen im Haushalt von Pflegebedürftigen tätig sein, wenn sie über die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden. Diese Personen dürfen hilfsbedürftige Menschen hingegen nur betreuen, nicht aber pflegen! Eine ausländische Haushaltshilfe erhält nur dann über die ZAV die Zulassung zur Beschäftigung in Haushalten mit Pflegebedürftigen, wenn rein „hauswirtschaftliche Arbeit“ geleistet wird.
Merkblätter zur Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen gibt es bei der Agentur für Arbeit.
Allerdings sind in vielen Haushalten mit Pflegebedürftigen ausländische Kräfte illegal beschäftigt. Diese reisen meist mit einem zeitlich befristeten Touristenvisum ein.
Bedenken Sie folgende Risiken:
Ungelernte Hilfskräfte können schwere Pflegefehler verursachen.
Sprachliche Barrieren können zu folgenschweren Missverständnissen und zur Vereinsamung führen.
Sie begeben sich in ein unkontrolliertes Abhängigkeitsverhältnis.
Sie tragen ein hohes finanzielles Risiko, denn bei Krankheit oder Unfall der illegal Beschäftigten tragen Sie die Kosten.
Schwarzarbeit ist eine Straftat mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Alternativen und ergänzende Leistungen:
Es gibt Angebote von Pflegeeinrichtungen, welche Familien bei der Pflege unterstützen, ohne dass auf ein illegales Pflegearrangement zurückgegriffen werden muss. Pflegedienste gewährleisten zwar keine 24-Stunden-Betreuung; vielleicht ist diese aber auch nicht in jedem Fall erforderlich. Niedrigschwellige pflegeergänzende Angebote oder z. B. die Tagespflege sind Möglichkeiten der Unterstützung.
Bedenken Sie andererseits:
Die hiesigen professionellen Pflegeeinrichtungen fühlen sich der Region verbunden und bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsplätze, Ausbildungschancen für junge Menschen, eine wohnortnahe Versorgung, die regelmäßige Fortbildung der qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine von Pflegekassen und Heimaufsicht kontrollierte Qualität.



