Artenschutz, allgemein
Artenschutz umfasst gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt.
Regelmäßig wird eine Rote Liste gefährdeter Arten erstellt, die versuchen soll, den Grad der Gefährdung von Arten zu beziffern. Artenschutzprogramme zielen auf den Schutz meist einer einzelnen gefährdeten bzw. vom Aussterben bedrohten Art ab. Artenschutz ist Teil des Naturschutzes und damit auch des Ökotopschutzes. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die zu schützende Art ein notwendiger Bestandteil des Ökotops ist und im Umkehrschluss die Zerstörung des Lebensraums natürlich auch das Verschwinden der Art zur Folge hat.
Ein wichtiges Werkzeug im Artenschutz ist der Schutz von Populationen ausgewählter Arten. Durch Verbote und Zugriffsbeschränkungen, wie sie z.B. in der Bundesartenschutzverordnung geregelt werden, können bedrohte Arten geschützt werden. Andere Methoden des Populationsschutzes sind die Bestandslenkung durch spezielle Erhaltungszucht-Programme und die Wiedereinbürgerung wie z.B. beim Przewalski-Pferd in der Mongolei oder beim Luchs im Harz.
Ebenso wichtig ist der Schutz der Lebensräume. Dieser Lebensraumschutz kann in den Biotopschutz und den allgemeinen Lebensraumschutz eingeteilt werden. Beim Biotopschutz spielt vor allem die Biotopsicherung in Form der Schutzgebietsausweisung eine Rolle, aber auch die Biotoppflege (z.B. Vertragsnaturschutz) und die Gestaltung bzw. Neuschaffung von Biotopen sind wichtige Maßnahmen des Lebensraumschutzes. Der allgemeine Lebensraumschutz äußert sich hauptsächlich durch Artenhilfs- und Naturschutzprogramme.
Ihre Ansprechpartner/innen bei der Kreisverwaltung sind:
Herr Tobias Bufler: 02631 - 803 383
Herr Reiner Schulz: 02631 - 803 237
Herr Hans-Peter Job: 02631 - 803 382
Herr Peter Harder: 02631 - 803 474
Die gesetzlichen Grundlagen für den Artenschutz in Deutschland sind vor allem:
- Das Bundesnaturschutzgesetz
- Das Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz
- Die Bundesartenschutzverordnung
- Die Vogelschutzrichtlinie
- Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
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