Schutzgebiete im Kreis Neuwied

 

Die angeführten Links verweisen auf die jeweiligen Verordnungstexte auf der Seite der

Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz

 

 

 

Naturschutzgebiete

 

Naturschutzgebiete (siehe § 17 LNatSchG) sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten oder wegen ihrer Seltenheit, besonderer Eigenart oder hervorragenden Schönheit notwendig ist.

Die Ausweisung erfolgt durch die Oberen Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung.

 

 
 

Naturpark

 

Naturparke (§ 21 LNatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Der Erhaltung von Arten und Biotopen dienen Naturparke soweit sie auch gleichzeitig Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete bzw. Naturdenkmale beinhalten.

Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die Oberste Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der Obersten Landesplanungsbehörde per Rechtsverordnung.