Barrierefreie Wahlräume
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben behinderter Menschen
Barrierefreie Wahlräume gehören zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen dazu
Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen der Demokratie und das aktive und passive Wahlrecht gehört zu den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Für viele Menschen mit Behinderung gehört der Gang zur Wahlurne jedoch nicht zu den Selbstverständlichkeiten, denn häufig waren die Wahllokale für sie wegen Stufen im Zugangsbereich oder Inneren des Gebäudes nicht zugänglich. Hier besteht Handlungsbedarf, denn Menschen und ohne Behinderung dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden und von der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen werden.
Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, kann dies unmittelbar in den barrierefreien Räumlichkeiten bei den Wahlämtern bei Stadtverwaltung Neuwied oder bei den Verbandsgemeinden erledigen. Die Wahlunterlagen werden dort ausgegeben und können anschließend ausgefüllt und in die Urne geworfen werden. Auf Wunsch werden die Unterlagen auch zugeschickt. Mit vielen der zahlreichen Einrichtungen im Landkreis Neuwied bestehen Absprachen, dass Mitarbeiter des Wahlamtes in die Einrichtungen kommen und dort Briefwahlunterlagen ausgeben und die Briefwahl unterstützen.
Der Mitte des Jahres 2010 fertiggestellte Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung, die am 26.03.2009 in Kraft getreten ist, zeigt auf, auf welchen Feldern Handlungsbedarf besteht und es werden konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe genannt.
Anlässlich der anstehenden Landtagswahlen haben Landeswahlleiter Jörg Berres und Landesbehindertenbeauftragter Otmar Miles-Paul die örtlichen Wahlleiter auf die Notwendigkeit von barrierefreien Wahlräumen hingewiesen und gebeten, daneben weitere Unterstützungsleistungen bei Brief- und Urnenwahl anzubieten, um Hemmnisse auszuschalten oder weitestgehend zu minimieren. Diese werden von den Verbandsgemeinden und dem Wahlamt der Stadt Neuwied rechtzeitig bekannt gemacht.
Inzwischen sind der größte Teil der Wahlräume im Landkreis Neuwied weitgehend barrierefrei, sei es, dass sie bereits barrierefrei gebaut wurden oder durch Umbaumaßnahmen bereits an die Erfordernisse angepasst wurden oder wie insbesondere im Bereich der Stadt Neuwied durch geeignetere Räumlichkeiten ersetzt wurden. Nicht immer lassen sich gerade in kleinen Ortschaften die Wahlräume austauschen. Daher wurde nachfolgende Übersicht erstellt, die zeigt, welche Wahlräume barrierefrei zugänglich sind und welche Alternativen zur Verfügung stehen. Mobilitätseingeschränkte Wählerinnen und Wähler können anhand der Fotos bei nicht barrierefrei eingestuften Wahlräumen so selbst entscheiden, ob die Zugangsmöglichkeit für sie überwindbar ist oder nicht.

