Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht

 

Die umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts wurde am 21.09.2007 vom Bundesrat verabschiedet. Damit kann das Gesetz - wie geplant - rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Erstmals gibt es spürbare Steuervergünstigungen für die Vorstandsarbeit und alle, die sich ehrenamtlich engagieren.