Allgemeines

 

 

Rechtliche Grundlagen

 

Die Gleichstellungsstelle im Landkreis Neuwied arbeitet auf zwei rechtlichen Grundlagen:

 

1.     der Landkreisordnung, die alle Landkreise verpflichtet eine Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen und

 

2.     dem Landesgleichstellungsgesetz, das alle Dienststellen im Land mit mehr als 30 regelmäßig Beschäftigten neben der Benennung einer Gleichstellungsbeauftragten auch die Erstellung eines Frauenförderplanes vorschreibt.

 

Da Stadt und Landkreis hauptamtliche Gleichstellungsbeauftrag­te beschäftigen, wurden diesen beide Funktionen übertragen.

 
 

Zielsetzung und Aufgaben

 

In Artikel 3 des Grundgesetzes ist der Staat gefordert auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer hinzuwirken und bestehende Nachteile zu beseitigen. Daraus ergeben sich auch die Ziel- und Aufgaben­stellungen von Gleichstellungsstellen. Das übergeordnete Ziel ist die Förderung des Bewusstseins in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung und damit verbunden die Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen. Aus dieser Zielsetzung heraus hat die Gleichstellungs­stelle die Verwaltung aber auch die Gremien des Landkreises zu unterstützen. Dies heißt konkret, dass die Gleichstellungs­stelle Broschüren erstellt, Informationsveranstaltungen und Seminare durchführt, aber auch an Sitzungen und Beschlüssen beteiligt wird, damit auch der Landkreis Neuwied seinen Teil zu den vorgenannten Zielen beiträgt.