Der elektronische Aufenthaltstitel macht persönliche Vorsprachen und Terminvereinbarungen notwendig
Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Neuwied macht darauf aufmerksam, dass ab dem 01.09.2011 mit der Umstellung auf den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) die Beantragung auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, sowie die Übertragung des Aufenthaltstitels in einen neuen Pass, nur noch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen kann. Dies ist technisch bedingt, da der Fingerabdruck eingescannt werden muss.
Diese Dienstleistungen können ab dem 01.09.2011 nur noch nach Terminvereinbarung erfolgen. Termine können telefonisch aber auch online in einem dann zur Verfügung stehenden Online-Termin-Kalender auf der Homepage des Landkreises Neuwied (www.kreis-neuwied.de) vereinbart werden.
Bei Vorsprachen ohne Termin muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden, sodass eine Terminvereinbarung dringend empfohlen wird. Nicht nur in Bezug auf den elektronischen Aufenthaltstitel, sondern auch für andere Angelegenheiten und Dienstleistungen der Ausländerbehörde ist eine Terminvereinbarung von Vorteil.
