Kommunales Wahlrecht gehört mit zur Integration - Migrationsbeiräte von Stadt und Kreis Neuwied beteiligten sich am Agenda-Fest
Auch in diesem Jahr nutzen die beiden Beiräte für Migration und Integration von Stadt und Kreis Neuwied das jährliche Agenda-Fest auf dem Luisenplatz in der Neuwieder Fußgängerzone, um sich vorzustellen, mit anderen Organisationen in Gespräch zu kommen, und um auf wichtige Anliegen der hier lebenden ausländischen Bevölkerung aufmerksam zu machen. Bei strahlendem Sonnenschein war es leicht für die Vertreter der Beiräte, mit den Passanten ins Gespräch zu kommen. „So sind die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ein zentraler Schlüssel für eine erfolgreiche Integration“, betont Raffaele Zampella, Vorsitzender des Kreismigrationsbeirates. Dass viel zu wenige Kinder mit Migrationshintergrund im Kindergarten angemeldet werden und unter den Schulabgängern viel zu viele Migranten ohne Schulabschluss sind, sorgt die Beiratsmitglieder und sie wollen etwas dagegen tun. Daher haben sie bereits zwei Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit dieser Problematik befassen und Handlungsempfehlungen für die Politik erarbeiten.
Das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle“ stand auch in diesem Jahr wieder auf der Agenda. „Ebenso wenig wie im letzten Jahr mussten wir bei der Bevölkerung keine „dicken Bretter“ bohren und Überzeugungsarbeit leisten,“ äußern sich Raffaele Zampella und Ilhan Sandayuk zufrieden. Denn politische Partizipation gehört auch mit zur Integration“ sind beide überzeugt und weisen darauf hin, dass hier die Bundesregierung einer Grundgesetzänderung im Artikel 28 zustimmen muss. Für Zampella als italienischem Staatsbürger ist das kommunale Wahlrecht selbstverständlich, für seinen türkischen Amtskollegen bei der Stadt, Sandayuk, jedoch noch nicht. Die Dachorganisationen der Ausländerbeiräte in Hessen und Rheinland-Pfalz haben daher im letzten Jahr eine gemeinsame Kampagne mit Unterstützung des Landes und der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration, Maria Weber, zum Thema kommunales Wahlrecht ins Leben gerufen. Bislang dürfen nur Deutsche und Bürger/innen der Europäischen Union auf kommunaler Ebene wählen und mitbestimmen. Sogenannte Drittstaatler, beispielsweise Einwohner/innen mit türkischem Pass, oder etwa mit einer Staatsangehörigkeit des ehemaligen Jugoslawiens, sind von Kommunalwahlen prinzipiell ausgeschlossen, unabhängig davon, wie lange sie hier schon leben.









