Antrag

 

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben aber noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie sich einbürgern lassen.

 

Die Einbürgerung geschieht nie automatisch, sondern nur auf schriftlichen Antrag.Den Einbürgerungsantrag kann jeder Einbürgerungsbewerber ab dem 16. Lebensjahr stellen. Für jüngere Ausländer ist der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter (beide Eltern) zu stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde. Es empfiehlt sich aber unbedingt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch zu führen – denn nur so lässt sich schon vorab klären, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen und welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.

 

Weitere Info`s finden sie in der Broschüre Fragen und Antworten zur Einbürgerung