Psychiatriekoordinationsstelle des Landkreises Neuwied
Seit dem 1. Januar 1996 ist in Rheinland-Pfalz das Gesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die gemeindenahe Versorgung von psychisch kranken Menschen zu fördern. Gleichzeitig wurde die Verantwortung für die Planung und Koordination der psychosozialen und psychiatrischen Dienste und Einrichtungen auf die Kommunen übertragen.
Die zentralen Ziele der rheinland-pfälzischen Psychiatriereform sind:
· Gleichstellung von psychisch und somatisch kranken Menschen
· bedarfs-orientierte Versorgung
· gemeinde- und wohnortnahe Versorgung
· personen-orientierte anstelle der einrichtungs-orientierter Versorgung
· Beteiligung von Betroffenen, Angehörigen und Selbsthilfegruppen
Weitere Informationen zur Psychiatriereform in Rheinland-Pfalz finden Sie auf den Internet-Seiten des
Landesministeriums.