Psychiatriekoordinationsstelle des Landkreises Neuwied

 

 

 

Seit dem 1. Januar 1996 ist in Rheinland-Pfalz das Gesetz für psychisch kranke Per­sonen (PsychKG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die gemeindenahe Ver­sorgung von psychisch kranken Menschen zu fördern. Gleichzeitig wurde die Ver­antwortung für die Planung und Koordination der psychosozialen und psychiatrischen Dienste und Einrichtungen auf die Kommunen übertragen.

 

Die zentralen Ziele der rheinland-pfälzischen Psychiatriereform sind:

·       Gleichstellung von psychisch und somatisch kranken Menschen

·       bedarfs-orientierte Versorgung

·       gemeinde- und wohnortnahe Versorgung

·       personen-orientierte anstelle der einrichtungs-orientierter Versorgung

·       Beteiligung von Betroffenen, Angehörigen und Selbsthilfegruppen

 

Weitere Informationen zur Psychiatriereform in Rheinland-Pfalz finden Sie auf den Internet-Seiten des  Landesministeriums.