Gesetzliche Grundlagen und Datenschutz beim Zensus 2011
Gesetzliche Grundlagen: Datenschutz: Alle am Zensus beteiligten Personen sind auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz verpflichtet. Die für statistische Zwecke erhobenen personenbezogenen Einzeldaten dürfen niemals an Dritte weitergegeben werden, auch nicht an die Finanzbehörden, die Polizei oder die Meldebehörden. Das sog. "Rückspielverbot" ist Teil des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichtes von 1983 und gilt ausnahmslos auch für den Zensus 2011. Hilfsmerkmale wie Name und Anschrift werden nach der Datenaufbereitung frühestmöglich gelöscht und die Fragebögen vernichtet, so dass dann kein Personenbezug mehr erkennbar ist. Übrig bleibt ein anonymisierter Datensatz, der ausschließlich im abgeschotteten Bereich der Statistik für die Aufbereitung der statistischen Ergebnisse genutzt wird.

