Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung

Leistungsbeschreibung

Die Eingriffsregelung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) umfasst die Mitwirkung des Naturschutzes bei allen Planungen und Maßnahmen, die erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes zur Folge haben können. Im Vordergrund steht die Vermeidung solcher Beeinträchtigungen. 
 
Unvermeidbare Beeinträchtigungen führen ggf. zur Unzulässigkeit des Vorhabens oder sind durch geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Bestandsdokumentation vor Durchführung des Eingriffs sowie dessen Auswirkungen, vorgesehene Vermeidungsmaßnahmen und Kompensation sind vom Vorhabensträger in einem Fachbeitrag  Naturschutz zur fachlichen Prüfung vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die fachliche Prüfung der Naturschutzbelange im Vollzug der Eingriffsregelung ist Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt bzw. den oberen Naturschutzbehörden der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Abhängigkeit von der Verwaltungsebene. Die Naturschutzbehörden werden von den Zulassungsbehörden (z. B. Wasserwirtschaft, Straßenbau) im Benehmen beteiligt. Eingriffe, die keinem fachgesetzlichen Verfahren unterliegen, werden von den unteren Naturschutzbehörden in einem eigenständigen naturschutzrechtlichen Verfahren geprüft und entschieden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anträge sind grundsätzlich formlos zu stellen. Neben Plan und Beschreibung bedarf es aller Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Notwendig ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz". Dieser soll enthalten:
  • die Vorhabensbeschreibung und 
  • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, 
  • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen. 
Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Behörde.

Welche Gebühren fallen an?

Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind i. d. R. kostenpflichtig gem. der Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz– (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Rechtsgrundlage

Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) können weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).

Zuständige Mitarbeiter

 


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