Der alte und neue Fischereiberater und damit auch Vorsitzender des Fischerprüfungsausschusses des Landkreises Neuwied ist Friedhelm Kurz aus Thalhausen. Als weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses wurden Heribert Hilt (Thalhausen) und Irene Wagner (Kreisverwaltung Neuwied), sowie als Stellvertreter Kurt Schmidt (Neuwied-Irlich), Elmar Löhr (Neuwied) und Birgit Zervas (Kreisverwaltung Neuwied) berufen.
Die Ernennungsurkunden wurden vom Leitenden Staatliche Beamte der Kreisverwaltung Neuwied, Martin Jung, im Rahmen einer kleinen Feierstunde überreicht.
„Der Fischereiberater nimmt weitere wichtige Aufgaben für die Untere Fischereibehörde wahr. So wird er vor wesentlichen fischereifachlichen Entscheidungen wie beispielsweise dem Abschluss von Fischereipachtverträgen oder geplanten Gewässerausbaumaßnahmen angehört. Sein Sachverstand ist auch gefragt, wenn es um die Erhaltung des Fischbestandes in den vielen Gewässern im Landkreis Neuwied geht“, erläuterte Martin Jung das Tätigkeitsprofil.
Friedhelm Kurz kann dabei auf einen großen und langjährigen Erfahrungsschatz nicht nur wegen seiner 45-jährigen beruflichen Tätigkeit als Revierförster im Forstdienst zurückgreifen. Er übt das Ehrenamt des Fischereiberaters bereits seit 20 Jahren aus. Anlässlich dieses Jubiläums ließ es sich Landrat Achim Hallerbach nicht nehmen, Friedhelm Kurz für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit, der nun noch (mindestens) weitere 5 Jahre folgen werden, mit der Überreichung eines Präsentkorbes samt persönlichem Schreiben zu danken.
„Wer einen Großteil seiner persönlichen Freizeit durch ehrenamtliches Engagement Anderen schenkt, trägt entscheidend zu einer lebens- und liebenswerten Gesellschaft bei. Eine solche Einstellung ist unverzichtbar für ein gedeihliches Miteinander und kann gar nicht hoch genug wertgeschätzt werden“, hob Achim Hallerbach hervor.
Wer in Deutschland die Fischerei ausüben möchte benötigt grundsätzlich einen Fischereischein. Dieser wird ausgestellt, nachdem Anglerin oder Angler eine staatliche Fischerprüfung bestanden haben.
Die Prüfung wird von der „Unteren Fischereibehörde“ der Kreisverwaltung Neuwied organisiert und vor dem Fischerprüfungsausschuss abgelegt. Ohne geht es nicht und so ist die aktuelle Bestätigung seiner Zusammensetzung sowohl ein Zeichen für bewährte Konstanz, als auch Ausdruck für gelebtes und unbezahlbares Miteinander. Der Landkreis hat halt Verlässlichkeit an der Angel.
