Wir Landrätinnen und Landräte stehen für eine gute, flächendeckende, erreichbare Gesundheitsversorgung auch dann, wenn wir im Sinne des Gesetzes nicht zu-ständig sind.“ Das ist die Erfahrung von Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, seit April 2013 Landrat des Kreises Bad Dürkheim und Stellvertretender Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz, zugleich Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz. „Wenn die Ange-bote der Gesundheitsversorgung einen Wandel erfahren, sind die Landrätinnen und Landräte zuvorderst die Adressaten, Gutes im Sinne von Erhalt und Bewahrung zu unternehmen. Wir nehmen diesen Auftrag an mit Veränderungsbereitschaft, aber auch mit klarem Verweis auf das, was uns möglich ist, und auf unsere Grenzen“, so Ihlenfeld.
Inmitten der großen Krankenhausreform und weiterer Veränderungen in der Gesundheitsver-sorgung haben die Landrätinnen und Landräte Forderungen an die künftige Landesregierung formuliert. „Schutz und Sicherheit in Gesundheit und Krisen“ titelt das Positionspapier und macht deutlich: In Verantwortung für gute Versorgung vor Ort sind nicht nur die Kommunen, sondern in erheblichem Maße auch die Landesregierung. Die Forderungen beziehen sich auf die künftige Qualität und Sicherung in der Fläche von stationären und ambulanten Angeboten, von Angeboten der Pflege und den Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Letzte-rer ist in Verantwortung der Kreise, aber auch hier gilt: Das Land steht mit der Digitalisierung und mit Dienstleistungen und der Vernetzung aller wichtigen Akteure, die auch in einer Krise wie einer Pandemie wichtig sind, nicht am Zuschauerrand, sondern mit auf dem Platz.
Den Landrätinnen und Landräten ist Erreichbarkeit von stationären und ambulanten Angebo-ten besonders wichtig. Das gelte auch für den Notdienst. „Das ist unsere Aufgabe, aber wir müssen sie auch wahrnehmen können. Wir fordern beispielsweise, dass Patienten und Pati-entinnen klar gesteuert werden, dass Rettungswagen nicht irrlichtern auf der Suche nach einem Krankenhaus, dass insgesamt die Rahmenbedingungen für den Notdienst nicht er-schwert werden durch Gesetzgebung, sondern verbessert“, macht Landrat Ihlenfeld deutlich mit Verweis auf die Pläne der Bundesregierung. Hier habe das Land über den Bundesrat eine wichtige Rolle.
Welche Bedeutung die gegenwärtige Krankenhausreform für kreisangehörige Krankenhäuser hat, macht der Verwaltungsdirektor des Kreiskrankenhauses Grünstadt, Markus Kieser, deut-lich: „Ein Krankenhaus auskömmlich zu finanzieren, ist ein Drahtseilakt. Zwei Drittel der Kran-kenhäuser in Rheinland-Pfalz erwartet in 2025 rote Zahlen. Wir brauchen unbedingt ein lang-fristiges Konzept zur gesicherten Finanzierung.“ Wie alle Klinikstandorte in Rheinland-Pfalz hat auch das Kreiskrankenhaus Grünstadt Leistungsgruppen angemeldet. „Wir haben heute medizinische Leistungen von herausragender Bedeutung, die in weitem Umfeld geschätzt und gefragt sind. Diese möchten wir weiterhin für die Patientinnen und Patienten vorhalten und entwicklungsfähig sein“, so Kieser. Was genehmigt werde, wisse das Krankenhaus frühestens im Herbst 2026 und während einer möglichen Übergangsphase mit dem künftigen Leistungs-spektrum sei auch die Finanzierung nicht gesichert.
„Kreiskrankenhäuser sind auch ein Stück Heimat“, weiß Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Hier werde medizinische Leistung auf hohem Niveau gesichert, hier lebe Vertrauen und Wertschät-zung der Bürgerinnen und Bürger. „Wenn man das vor Ort hat, will man es nicht aufs Spiel setzen.“
