Abfallgebühren prüfen – Mahnungen vermeiden!

Da entsprechend kein neuer Bescheid verschickt wird, kann dieser Termin leicht in Vergessenheit geraten. Die Abfallwirtschaft des Landkreises möchte daher noch einmal an die rechtzeitige Zahlung erinnern – bevor bei Nichtzahlung die automatischen Mahnungen rausgehen.

Warum kein neuer Gebührenbescheid?

Seit einigen Jahren arbeitet die Abfallwirtschaft mit einem Dauergebührenbescheid. Das heißt: Sofern sich an der Berechnungsgrundlage der Bürgerin/ des Bürgers (d.h. an der Haushaltsgröße oder dem Abfallvolumen) nichts geändert hat, bleibt der zuletzt zugesendete Bescheid weiterhin gültig.

SEPA-Lastschrift: Sicher und bequem

Am einfachsten geht es mit dem SEPA-Lastschriftverfahren: Wer dieses nutzt, muss sich keine Sorgen mehr um Zahlungstermine machen. Die fälligen Beträge werden automatisch und in richtiger Höhe abgebucht – pünktlich zum 30. Juni. Die SEPA-Erstellung ist für die diesjährige Fälligkeit noch bis zum 18. Juni möglich. Das entsprechende Formular findet man online unter www.abfall-nr.de im Bereich „Gebühren, Formulare und Anträge“.             

Tipp: Zusätzlich die Abfall-App nutzen

Ein weiterer hilfreicher Service ist die kostenlose Müllwecker-App der Abfallwirtschaft. Sie erinnert nicht nur zuverlässig an die Abfuhrtermine (nach Wohnort), sondern informiert per Push-Benachrichtigung auch über Besonderheiten. Zudem ermöglicht sie auch das Anmelden von Sperrmüll, Elektroschrott oder Grünschnitt bequem per Smartphone – schnell und unkompliziert.

Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder konsultieren Sie das Abfall-ABC auf unserer Website abfall-nr.de.