Wohngeld Negativbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Wohngeld beantragen und zuvor in einem anderen Kreis ihren Lebensmittelpunkt haben, können Sie formlos eine Negativbescheinigung als Nachweis, dass Sie an Ihrem vorherigen Wohnort kein Wohngeld mehr beziehen/bezogen haben.

  • Verfahrensablauf

    Eine Negativbescheinigung erhalten Sie nur auf formlosen Antrag. 

    Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde eine Negativbescheinigung.

  • Zuständige Stelle

    Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Dieser muss folgende Angaben beinhalten

    • aktuelle Anschrift

    • ehemalige Anschrift im Kreis Neuwied

    • Alle Namen, Vornamen, Geburtsdaten, die die Wohnung im Kreis Neuwied bewohnt haben.

    Den Antrag können Sie uns per Post oder per E-Mail an wohngeldstelle@kreis-neuwied.de senden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Wohngeldbehörde. Dies ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Nach Prüfung der Angaben wird Ihnen die Wohngeldnegativbescheinigung zugesandt. Auf Wunsch auf vorab als E-Mail.

Für persönliche Vorsprachen steht Ihnen während der Öffnungszeiten unser Servicepoint der Wohngeldbehörde in Zimmer 127 (1. OG) zur Verfügung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende