Kfz-Zulassung: Anmeldung (Neufahrzeug)

  • Leistungsbeschreibung

    Neufahrzeuge aus dem Inland (Deutschland)

    Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die bisher noch nie zugelassen waren. Die Fahrzeuge können aus dem In- sowie Ausland kommen.

    Notwendige Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
    • Personalausweis 
    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
    • evB Nummer der Versicherung
    • In Vertretung:
      • Vollmacht 
      • Ausweis des Halter (wird auch in Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch in Kopie anerkannt)
      • Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer

    Neufahrzeug aus dem Ausland

    Hierbei wurde ein neues Fahrzeug importiert. Das Fahrzeug kann, muss jedoch noch keine ZB Teil II besitzen. 

    Notwendige Unterlagen

    • COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
    • Kaufvertrag/Rechnung
    • Personalausweis 
    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
    • evB Nummer der Versicherung
    • stammt das Fahrzeug aus einem Nicht-EU Land, so benötigen Sie eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
    • In Vertretung:
      • Vollmacht 
      • Ausweis des Halter (wird auch in Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch in Kopie anerkannt)
      • Sepa-Mandat zwecks EInzugsermächtigung der KFZ-Steuer

    Wurde im Ausland noch kein Blankobrief erstellt, so benötigen Sie vom Verkäufer/Händler eine Bestätigung darüber, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und zu dem Fahrzeug noch keine Papiere erstellt wurden (weder In- noch Ausland).

    notwendige Formulare finden sie hier.