Kfz-Zulassung: Diebstahl Fahrzeugpapiere/Kennzeichen

  • Leistungsbeschreibung

    Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (des Fahrzeugscheins)

    Notwendige Unterlagen

    Bei angemeldeten Fahrzeugen:

    • gültiger Personalausweis 

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO

    • Diebstahlsanzeige der Polizei

    • In Vertretung: 

      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch in Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

    Hinweis: Wenn die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges abgelaufen ist, kann keine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden.  In diesem Fall erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen Auszug der technischen Daten Ihres Fahrzeuges, damit die Hauptuntersuchung durchgeführt werden kann.

    Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:

    • gültiger Personalausweis 

    • oder Reisepass mti Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    • Diebstahslanzeige der Polizei

    • In Vertretung:

      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

     

    Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (des Fahrzeugscheins)

    Notwendige Unterlagen

    Bei angemeldeten Fahrzeugen:

    • gültiger Personalausweis

    • Verlusterklärung

    • oder Reisepass mti Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO

    • in Vertretung

      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

    Hinweis: Wenn die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges abgelaufen ist, kann keine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden.  In diesem Fall erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen Auszug der technischen Daten Ihres Fahrzeuges, damit die Hauptuntersuchung durchgeführt werden kann.

    Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:

    • gültiger Personalausweis 

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    •  Verlusterklärung

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    • in Vertretung

      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

     

    Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (des Fahrzeugbriefs)

    Notwendige Unterlagen

    Bei angemeldeten Fahrzeugen:

    • gültiger Personalausweis

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO

    • Diebstahlsanzeige der Polizei

    • In Vertretung:

      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

     

    Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:

    • gültiger Personalausweis

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    • Diebstahlsanzeige der Polizei

    • In Vertretung:

      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

     

    Hinweis: Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf einer Frist (Aufbietung) von 15 Werktagen neu ausgestellt werden.

     

    Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (des Fahrzeugbriefs)

    Notwendige Unterlagen

    Bei angemeldeten Fahrzeugen:

    • Halter muss persönlich vorsprechen

    • gültiger Personalausweis

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO

     

    Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:

    • Halter muss persönlich vorsprechen

    • gültiger Personalausweis

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

     

    Hinweis: Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf einer Frist (Aufbietung) von 15 Werktagen neu ausgestellt werden.

     

    Diebstahl der Kennzeichen

    Notwendige Unterlagen

    • gültiger Personalausweis

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO

    • evtl. verbleibendes Kennzeichen

    • Diebstahlsanzeige der Polizei

    • In Vertretung:

      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

    Hinweis: Das aktuelle Kennzeichen kann nicht weiter verwendet werden, es muss also eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt werden.

     

    Verlust der Kennzeichen

    Notwendige Unterlagen

    • Halter muss persönlich vorsprechen

    • gültiger Personalausweis

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO

    • evlt. verbleibendes Kennzeichen

       

    Hinweis: Das aktuelle Kennzeichen kann nicht weiter verwendet werden, es muss also eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt werden.