Kfz-Zulassung: Oldtimer

  • Leistungsbeschreibung

    Ist ein Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmalig in den Verkehr genommen worden, so besteht die Möglichkeit es unter Vorlage eines Oldtimergutachtens gemäß § 23 StVZO als historisches Fahrzeug zuzulassen. Historische Fahrzeuge erhalten ein H-Kennzeichen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    bei einem angemeldeten Fahrzeug

    • Fahrzeugschein
    • Fahrzeugbrief
    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
    • Personalausweis 
    • oder Reisepass mit Meldebscheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Kennzeichenschild/-schilder
    • Abnahme nach § 23 StVZO
    • In Vertretung
      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
      • Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)

    bei einem abgemeldeten Fahrzeug

    • Fahrzeugschein
    • Fahrzeugbrief
    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
    • Personalausweis 
    • oder Reisepass mit Meldebscheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Abnahme nach § 23 StVZO
    • In Vertretung
      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
      • Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt