Kfz-Zulassung: Saisonkennzeichen
Leistungsbeschreibung
Mit einem Saisonkennzeichen werden Fahrzeuge zugelassen, welche nur für einen bestimmten Zeitraum genutzt werden. Dieser Zulassungszeitraum ist auf mindestens zwei und auf höchstens 11 Monate begrenzt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei einem angemeldeten Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis
- oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staaatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
- evB Nummer der Versicherung für Saisonkennzeichen
- beide vorherige Kennzeichen
- In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
bei einem abgemeldeten Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis
- oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staaatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
- evB Nummer der Versicherung für Saisonkennzeichen
- Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
- In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)