Kfz-Zulassung: Saisonkennzeichen

  • Leistungsbeschreibung

    Mit einem Saisonkennzeichen werden Fahrzeuge zugelassen, welche nur für einen bestimmten Zeitraum genutzt werden. Dieser Zulassungszeitraum ist auf mindestens zwei und auf höchstens 11 Monate begrenzt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    bei einem angemeldeten Fahrzeug

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Personalausweis 
    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • bei ausländischen Staaatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • evB Nummer der Versicherung für Saisonkennzeichen
    • beide vorherige Kennzeichen
    • In Vertretung:
      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

    bei einem abgemeldeten Fahrzeug

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Personalausweis 
    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • bei ausländischen Staaatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • evB Nummer der Versicherung für Saisonkennzeichen
    • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
    • In Vertretung:
      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)