Kfz-Zulassung: Elektrofahrzeug

  • Leistungsbeschreibung

    Dies gilt für Fahrzeuge die rein durch Elektrokraft angetrieben werden. Das Fahrzeug kann auf Wunsch ein Kennzeichen mit dem Zusatz "E" erhalten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    bei einem Neufahrzeug

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
    • evB Nummer der Versicherung
    • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • In Vertretung:
      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
      • Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)

    bei einem gebrauchten Fahrzeug

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
    • evB Nummer der Versicherung
    • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • ist das Fahrzeug noch zugelassen: beide Kennzeichen
    • In Vertretung:
      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
      • Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)


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    hier finden Sie notwendige Unterlagen zur Zulassung in Vertretung. Formulare


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