Kfz-Zulassung: Wiederzulassung

  • Leistungsbeschreibung

    Wird ein Fahrzeug nach vorheriger Außerbetriebsetzung wieder auf denselben Halter und im selben Zulassungsbezirk zugelassen, so handelt es sich um eine Wiederzulassung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Personalausweis 
    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • evB Nummer der Versicherung
    • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
    • alte Kennzeichen (evtl. können auf Wunsch auch neue Kennzeichen zugeteilt werden)
    • In Vertretung:
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
      • SEPA-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
      • Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Vollmacht

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    Unterlagen, die Sie zur Zulassung in Vertretung benötigen finden Sie hier: Formulare