Kfz-Zulassung: Kurzzeitkennzeichen
Leistungsbeschreibung
Ein Kurzzeitkennzeichen dient zur Überführung eines abgemeldeten Fahrzeuges. Ist die HU des Fahrzeuges abgelaufen, so darf das Fahrzeug lediglich bis zur nächsten Prüfstelle bzw. Werkstatt innerhalb des Zulassungsbezirks überführt werden.
Welche Zulassungsstelle ist wann zuständig?
Fahrzeug mit gültiger Hauptuntersuchung
- der Standort des Fahrzeuges bzw. der Wohnort des Halters ist ausschlaggebend (Anmeldung auf einen ausl. Bürger, Empfangsbevollmächtigter wohnhaft im Kreis Neuwied, erforderlich)
- kommt der Halter (i.d.R. der Käufer) des Fahrzeuges aus einem fremden Kreis, so ist ein Kaufvertrag mit vorzulegen
Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung
- Standort des Fahrzeuges ist ausschlaggebend (bsp. Fahrzeug steht in Köln -> Zulassungsstelle der Stadt Köln)
Welche Unterlagen werden benötigt?
gültiger Personalausweis
oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in Kopie
oder
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Kopie des gültigen Hauptuntersuchungsberichtes gemäß § 29 StVZO
oder
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
zudem:
- evB Nummer der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen
- In Vertretung:
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
- Vollmacht
Solle die Hauptuntersuchung nicht mehr gültig sein, kann das Kurzzeitkennzeichen nur am Standort des Fahrzeuges beantragt werden.