Kfz-Zulassung: Rote 07er-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen)

  • Leistungsbeschreibung

    Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
    Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können Sie die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge in folgenden Fällen verwenden:

    • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
    • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
    • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

    Fahrten für andere Zwecke als die o.g. sind nicht erlaubt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Schriftlicher Antrag, gerne per Mail als Anlage

    • Ausführliches Führungszeugnis (muss bei der für Sie zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden und wird von dort direkt zur Zulassungsstelle geschickt) nach § 30 Abs. 5 BZRG

    • eVB Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen

    • gültiger Personalausweis 

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)

    • Fahrzeugpapiere der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen

    • Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO für jedes Fahrzeug, das eingetragen werden soll

    • Fahrzeuge die noch angemeldet sind, müssen zuvor abgemeldet werden

    • gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

     

    Eintragen oder Austragen eines Fahrzeuges

    Für die Eintragung oder Austragung von Fahrzeugen sollte immer ein Termin, telef. oder per E-Mail, bei der Zulassungsstelle vereinbart werden.

    Für die Eintragung benötigen Sie:

    • Fahrzeugpapiere des Fahrzeuges

    • Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO

    • gültiger Personalausweis 

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • Fahrzeugschein des 07er Kennzeichens

    • gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

    Für die Austragung benötigen Sie:

    • Fahrzeugschein des 07er Kennzeichens

    • gültiger Personalausweis

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel

     

    Was benötigt man, wenn der Fahrzeugschein der 07er Nummer in Verlust ist?

    Notwendige Unterlagen

    • Halter muss persönlich vorsprechen
    • gültiger Personalausweis

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen:Ausweisdokument mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • ggf. Fahrzeugpapiere + Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO

    Was benötigt man, wenn die Kennzeichen in Verlust sind?

    Die Kennzeichenkombination des in Verlust geratenen Kennzeichens muss für 10 Jahre gesperrt werden. Somit muss ein komplett neues Kennzeichen zugeteilt werden. 

    Notwendige Unterlagen

    • Halter muss persönlich vorsprechen
    • gültiger Personalausweis

    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • eVB Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen

    • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)

    • evtl. verbleibendes Kennzeichen

    • ggf. neues Führungszeugnis

     

    Rückgabe des 07er Kennzeichens

    Das 07er Kennzeichen kann jederzeit zurückgegeben werden. Hierfür müssen Sie die Kennzeichen und den dazu gehörigen Fahrzeugschein bei der Zulassungsbehörde vorlegen.


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