Kfz-Zulassung: Änderung der Halterdaten

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks oder Namensänderung ist eine Halterdatenänderung bei der Zulassungsstelle anzuzeigen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • bei Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitzubringen
    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebscheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • in Vertretung:
      • Vollmacht
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigen (wird auch als Kopie anerkannt)

    Ummeldung von außerhalb des Zulassungsbezirks

    • siehe unter Punkt "Kfz-Zulassung: Anmeldung (Gebrauchtfahrzeug)"

    Namensänderung

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • bei Fahrzeugen die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitzubringen
    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • ggf. Urkunde der Namensänderung / Stammbuch
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebscheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
    • in Vertretung 
      • Vollmacht 
      • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
      • Ausweis des Bevollmächtigen (wird auch als Kopie anerkannt)
  • Anträge / Formulare