Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

    Außerdem benötigen wir noch folgende Unterlagen:

    • 1 biometrisches Passfoto
    • aktuelle Einwohnermeldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

    Wichtiger Hinweis

    Sie erhalten ca. 4-8 Wochen vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Schreiben der Ausländerbehörde. Darin sind die vorzulegenden Unterlagen aufgeführt und ein rechtzeitiger fester Termin zur Vorsprache angegeben. Diesem Schreiben ist auch ein Antragsformular beigefügt.
    Bitte beachten Sie zudem, dass die Abgabe eines Antrages auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nur nach vorheriger Terminvergabe möglich ist. 

  • Bemerkungen

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:

    • Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
    • Sie leben sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
    • Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
    • Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeandrohung einer obersten Landesbehörde
  • Anträge / Formulare