Zielabweichungsverfahren durchführen

  • Leistungsbeschreibung

    Zielabweichungsverfahren ist ein Verfahren, um im Einzelfall eine Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms oder eines regionalen Raumordnungsplans zulassen zu können, wenn die Abweichung aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und das Landesentwicklungsprogramm oder der regionale Raumordnungsplan in seinen Grundzügen nicht berührt wird.


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Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord/Landesplanung

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