Benötigen EU-Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis?

  • Leistungsbeschreibung

    Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die einen Freizügigkeitstatbestand erfüllen, wurde die Aufenthaltserlaubnis abgeschafft. Es besteht nur noch - wie für Deutsche - eine Meldepflicht bei den Meldebehörden.


    Über das Vorliegen eines Freizügigkeitstatbestandes ist bei den Meldebehörden eine Erklärung zu unterzeichnen (siehe hier).

    Weitere Informationen finden Sie hier.


Zuständige Abteilungen