Dorferneuerung Private – Fördermöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung:

    Die Dorferneuerung ist ein wichtiger Baustein der Landespolitik in Rheinland-Pfalz zur nachhaltigen und zukunftsbeständigen Entwicklung ländlicher Räume. Auch private Eigentümerinnen und Eigentümer können im Rahmen dieses Programms Fördermittel erhalten, um ihre Gebäude oder Grundstücke aufzuwerten, umzugestalten oder um einen Beitrag zur Lebensqualität im Dorf zu leisten. Die private Dorferneuerung fördert Maßnahmen, die zur Belebung der Ortskerne, zur Erhaltung ortsbildprägender Gebäude, zur Schaffung von Wohnraum oder zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen. Im Fokus stehen dabei der respektvolle Umgang mit bestehender Bausubstanz, die Einbindung in das Dorferneuerungskonzept und der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des gesamten Dorfes.

    Rechtliche Grundlage für die Förderung der Dorferneuerung ist die Verwaltungsvorschrift (VV-Dorf) des Ministeriums des Inneren und für Sport, die zum 01.01.2025 in Kraft getreten ist.


    Was kann gefördert werden (beispielhafte Aufzählung):

    • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz, wie Wohngebäude, Scheunen, Stallungen,
    • Umbau, Ausbau, Erneuerung und Sanierung älterer orts- und landschaftsbildprägender oder denkmalwerter Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich des Innenausbaus, inkl. denkmalpflegebedingter, energetischer und bauökologischer Mehraufwendungen,
    • Maßnahmen zur Schaffung oder Erhaltung wohnortnaher Arbeitsplätze innerhalb der Ortslage,
    • Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur,
    • Investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen besonderes in orts- und landschaftsprägenden Gebäuden und Anlagen,
    • Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in orts- oder landschaftsbildprägenden Anlagen,


    Wie hoch ist die Förderung?

    • Die Förderung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35 % der förderfähigen Gesamtkosten, und maximal sind 30.000 Euro Zuschuss pro Objekt möglich,
    • Bei Projekten zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder Grundversorgung kann die Förderung auf bis zu 41.000 Euro angehoben werden.


    Was ist nicht förderfähig?

    • Maßnahmen, die nur der Verschönerung dienen (z. B. reine Malerarbeiten),
    • Laufende Bauunterhaltung (z. B. Dachrinnenreinigung, Wartung),
    • Neubauten in Neubaugebieten,
    • Bereits begonnene Bauvorhaben.


    Wichtige Fördervoraussetzungen:

    • Das Objekt muss im Bereich eines anerkannten Dorferneuerungskonzepts liegen,
    • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt worden sein,
    • Die Mindestinvestition beträgt 7.000 Euro an förderfähigen Gesamtkosten,
    • Die Maßnahme muss sich gestalterisch in das Ortsbild einfügen,
    • Das ältere, ortsbildprägende Gebäude wurde bis um 1960 und davor erbaut.


    Antragstellung:

    Informieren Sie sich bei der Kreisverwaltung Neuwied oder auf www.kreis-neuwied.de über die genauen Anforderungen. 

    Füllen Sie den Förderantrag aus (erhältlich als Formular oder online).


    Fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

    • Eine Beschreibung des Vorhabens
    • Pläne, Zeichnungen, Skizzen
    • Fotos des aktuellen Gebäudezustands
    • Eine Kostenaufstellung nach DIN 276 zu den einzelnen geplanten Gewerken; alternativ Kostenvoranschläge zu den einzelnen geplanten Gewerken

    Reichen Sie den vollständigen Antrag über Ihre Verbandsgemeindeverwaltung ein.

    Faltblatt Info DE Förderung zum Download


  • Anträge / Formulare


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