Info zu den neuen Kfz-Online-Funktionen
Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).
Weitere Informationen und Erklärungen zur Internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie hier.
Die technische Umsetzung der sogenannten i-KFZ Stufe 4 ist nun abgeschlossen und die Dienste können genutzt werden.
Folgende Online-Dienste stehen Ihnen zur Verfügung:
Kennzeichenreservierung (Wunschkennzeichen)
