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Möchten Sie in Deutschland leben und arbeiten? Suchen Sie Informationen rund um Themen wie Asyl und Flüchtlingsschutz? Möchten Sie in Deutschland studieren? Hier sind Sie richtig. In diesem Bereich finden Menschen aus dem Ausland Beratungsangebote und Informationen.
Unterkategorien
Leistungen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abge-schlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
- Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Einbürgerung beantragen
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten
- Informationen zur Teilnahme am Integrationskurs
- Integrationskurse für Spätaussiedler
- Niederlassungserlaubnis Erteilung
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
- Optionspflicht
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Teilnahme am Integrationskurs zulassen
- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben