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Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Sorgeerklärung bei nichtverheirateten Eltern

Eine nichtverheiratete Mutter hat nach der Geburt des Kindes die alleinige elterliche Sorge. Sie ist alleinige gesetzliche Vertreterin des Kindes.

Nichtverheiratete Eltern können vor oder nach der Geburt ihres Kindes auf freiwilliger Basis die gemeinsame elterliche Sorge erklären.

Die Sorgeerklärung muss, damit sie wirksam wird - kostenfrei - beim Jugendamt oder bei einem Notar, dann allerdings kostenpflichtig, beurkundet werden. Außer den Gebühren ergibt sich rechtlich kein Unterschied in der Wirkung der Beurkundung.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt der

  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltung mit Jugendamt
Anträge / Formulare
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Kindeseltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung, sofern der Vater beim Geburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben ist

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Vor dem Jugendamt:

kostenfrei

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